Grafik: SDS

Vorgezogene Abfallentsorgung am ersten Weihnachtsfeiertag
Abfallratgeber enthält fehlerhafte Abfuhrtermine

An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. In diesem Jahr sind beide Weihnachtsfeiertage, Montag, der 25. und Dienstag, der 26. Dezember, davon betroffen. Erstmals seit drei Jahren wird die Abfallentsorgung des 25. Dezember vorgezogen. Der Abfuhrtermin fällt damit auf den vorangehenden Samstag vor Heiligabend, den 23. Dezember. Alle Haushalte, deren Behälter in die reguläre Montagstour vom 25. Dezember fallen, sorgen bitte dafür, dass die zu entleerenden Abfallbehälter rechtzeitig schon am Samstag um 7 Uhr zur Entsorgung bereitstehen. Das Vorziehen der Abfuhrtermine auf dem 23. Dezember betrifft insbesondere die Stadtteile Altstadt, Göhrener Tannen, Gartenstadt, Ostorf, Görries und Teile der Feldstadt, Großer Dreesch und Weststadt. Die Abfuhrtermine für Dienstag, den 26. Dezember werden am darauffolgenden Tag, Mittwoch, den 27. Dezember, nachgefahren. Dadurch verschieben sich auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag, den 30. Dezember. 

Versehentlich wurde diese Verschiebung beim Druck des Abfallratgebers nicht korrekt berücksichtigt und die hier enthaltenen Termin sind fehlerhaft. Wir bitten dafür um Entschuldigung. Die gültigen Abfuhrtermine finden Sie in unserem Entsorgungskalender unter www.sds-schwerin.de oder in der kostenlosen Abfallkalender-App.

Foto: archiv maxpress

Baumpflanzungen im Stadtgebiet

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin führt ab 6. Dezember bis 22. Dezember Baumpflanzungen an Straßen und auf Grünanlagen im Stadtgebiet durch. Es handelt sich dabei um Ersatzpflanzungen für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt wurden oder die aufgrund natürlicher Ursachen abgestorben waren.
Die unterschiedlichen Standortbedingungen fanden bei der Auswahl der Baumarten
Berücksichtigung. So wird in der Ludwigsluster Chaussee die Mehlbeere durch die Gleditschie, den Lederhülsenbaum, ersetzt. Der Baum ist sehr unempfindlich im Straßenraum, tolerant gegen Hitze und besonders bienenfreundlich. Er gehört zu den sogenannten Klimagehölzen, mit den geänderten Bedingungen besser zurechtkommen. In der Sebastian-Bach-Straße die vorhandene Baumart Linde nachgepflanzt, um den Charakter der Straße zu erhalten. Am Verkehrsknoten Pampower Straße/Umgehungsstraße (B106) sind Nachpflanzungen von Esskastanien geplant. Esskastanien sind große hitzeunempfindliche Bäume mit ausladender Krone und einer schönen Blüte im Frühjahr. Die im Herbst reifen Maronen werden von Mensch und Tier geschätzt. Insgesamt finden 41 Bäume einen neuen Standort. Während der Arbeiten kann es an allen Standorten zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen kommen. Der SDS bittet für Unannehmlichkeiten während der Bauphase um Verständnis. Die Pflanzstandorte, sowie die verwendeten Baumarten können auf der Internetseite des SDS eingesehen werden.

Foto: SDS

Winterbeginn bringt Pflichten mit sich
Schweriner Anlieger müssen Gehwege und Anliegerstraßen verkehrssicher
halten

„Viele erfreuen sich an dem Schnee zur Adventszeit. Damit der Gehweg entlang des Grundstücks nicht zur ungewollten Rutschpartie führt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt,“ informiert Axel Klabe Bereichsleiter Straßenunterhaltung/Abfallwirtschaft vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin.

Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung. Demnach müssen Anlieger die angrenzenden öffentlichen Flächen zwischen 7 und 20 Uhr freihalten. Nach 20 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Diese Flächen sind Gehwege, angrenzende Radwege oder begehbare Seitenstreifen. Grundsätzlich ist hier mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Die Sondersituation in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraßen) ist vielen nicht bewusst, hier gilt es die halbe Breite zu räumen und zu streuen. 

Zum Streuen gut geeignet sind handelsübliche Abstumpfmittel, Kies oder Sand, jedoch auf keinen Fall Salz oder andere Taumittel. Dies schadet der Umwelt in der direkten Nachbarschaft. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, den beräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern Richtung Grundstück. So bleiben Rinnsteine, Einlässe, Hydranten und Wartungsschächte frei. Weitere Informationen gibt es im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und online unter www.sds-schwerin.de.

Baumpflege und notwendige Fällungen auf Schweriner Wald- und Grünflächen

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin hat vom 27. November bis voraussichtlich Ende Januar 2024 Baumpflegearbeiten und Fällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit durch Fachbetriebe beauftragt. Die Arbeiten werden an folgenden Standorten durchgeführt:

– Waldfläche am Waldschulweg,
– Weg zwischen Frankenhorst und Carlshöhe,
– Uferweg am Faulen See,
– Uferfläche am Medeweger See im Bereich Gosewinkel,
– Franzosenweg,
– Uferweg und Spielplatz auf dem Dwang.

Die Maßnahmen beinhalten unter anderem Kronenpflege, um Fehlentwicklungen in der Krone zu korrigieren, die Entnahme von Totholz und das Einkürzen von stark ausladenden Kronenteilen. Außerdem müssen mindestens neun abgestorbene Bäume gefällt werden, die nicht mehr stand- und bruchsicher sind. Aus Gründen des Artenschutzes wird das Totholz insbesondere auf den Wald- und Uferflächen vor Ort belassen.
An einigen Standorten kann es zu kurzzeitigen Sperrungen des Fußgänger- und Radverkehrs kommen. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, auf die Ausschilderung zu achten sowie den Anweisungen der ausführenden Pflegefirma zu folgen. Der SDS bedankt sich für das Verständnis.

Grafik: SDS

Gehweginstandsetzung in der Mozartstraße

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin führt in der Zeit vom 27. November bis voraussichtlich 1. Februar Instandsetzungsarbeiten am Gehweg in der Mozartstraße durch. In diesem  Zusammenhang werden von den Stadtwerken Schwerin Glasfaserkabel verlegt. Die Bauarbeiten finden in zwei Abschnitten statt.
Der Gehweg wird voll gesperrt.

1. Bauabschnitt: 27. November bis 22. Dezember
2. Bauabschnitt: 2. Januar bis 1. Februar.

Personen, die zu Fuß unterwegs sind, können während der Bauzeit den gegenüberliegenden Gehweg nutzen. Während der Bauausführungen wird es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Grundstücke kommen. Um diese so gering wie möglich zu halten, wird die Verkehrsführung den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die Anliegenden erhalten detaillierte Informationen über das Vorhaben mit einem konkreten Ansprechpartner. Der SDS bittet um Berücksichtigung der Bauarbeiten in der persönlichen Terminplanung und erhöhte Aufmerksamkeit in den betroffenen Bereichen. Der Eigenbetrieb bedankt sich für das Verständnis.