Straßen in Neubaugebieten werden in Straßenreinigung aufgenommen
Im Frühjahr zieht es viele Menschen nach draußen und sie freuen sich über gepflegte und saubere Stadtviertel. Damit das auch in Zukunft der Fall ist, wird die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst – zuletzt beschloss die Stadtvertretung zum 1. Januar 2023 die Änderung.
Jetzt erhalten alle Haushalte Gebührebescheide, die erstmals in einer reinigungspflichtigen Straße liegen oder bei denen eine Änderung, zum Beispiel bei der Häufigkeit der Reinigung, notwendig war. Das betrifft fast 100 Gebührenobjekte in den Straßen Walnussweg, Am Werder, Amtstraße und Lützower Ring. Dort werden in neugebauten Abschnitten erstmals Straßenreinigungsgebühren erhoben. Im Lützower Ring hat sich mit dem Anschluss des Baugebietes Friedrichsthal West die Straßensituation grundlegend verändert. Das Straßenreinigungsfahrzeug kam bisher alle vier Wochen und wird jetzt wöchentlich in diesem Bereich unterwegs sein.
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung steht unter der Rubrik „Straßenreinigung & Entsorgung” auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin (www.schwerin.de) oder unter „Straßen- und Gehwegreinigung” beim SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (www.sds-schwerin.de) zur Verfügung.

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